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Hygienewissen: Ausstattung des Praxisraums

Viele Kolleg:innen richten ihre Praxen liebevoll ein, um eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich die Patient:innen gut aufgehoben und wohlfühlen. Gleichzeitig erheben Patient:innen heute den Anspruch, dass eine Praxis modern ausgestattet ist und einen professionellen Eindruck hinterlässt. Darüber hinaus sind verschiedene bauliche und funktionelle Vorgaben zu beachten. Ob sich aus infektionshygienischer Sicht Holzmöbel für die invasiv arbeitende Praxis eignen, beantwortet unser Hygiene-Experte Dr. Tobias Kramer.

Frage:
Da ich erst kürzlich eine Auffrischungsfortbildung zum Thema Spritzen und Infusionen gemacht habe, bitte ich um einige Hinweise. Ist es möglich, in meiner Praxis einen versiegelten Holzboden, der auch desinfiziert werden kann, zu verlegen? Können Holzmöbel mit Hartöl oder Klarlack überzogen werden, um den Hygienebestimmungen Folge zu leisten? Ein Waschbecken ist vorhanden. Was gibt es noch zu beachten, wenn ich Spritzen- und Infusionstherapie in mein Repertoire einbauen möchte?

Antwort:
Generell brauchen Sie für die Praxis einen erstellten Hygieneplan. Hierfür können Sie sich am Musterbeispiel orientieren (Musterbeispiel).

Generell benötigen Sie im Zimmer der Injektion und Infusion nach TRBA 250 einen Handwaschplatz mit  Einhebelmischbatterie, wandmontiertem Seifenspender und VAH-gelistetem alkoholischem Händedesinfektionsmittel. Dessen Wirkspektrum sollte in Abhängigkeit des Risikos mindestens bakterizid, levurozid und begrenzt viruzid sein. Sie brauchen ein Flächendesinfektionsmittel mit VAH-Listung zur Vorbereitung der Arbeitsfläche, wo die Infusionen vorbereitet werden. Die Arbeitsfläche sollte Spritzwasser-geschützt sein, um eine Kontamination durch den Handwaschplatz zu vermeiden. Sie benötigen eine VAH-gelistetes alkoholisches Hautdesinfektionsmittel. Darüber hinaus ist die sachgerechte Lagerung von Sterilgut in geschlossenen Schränken/Behältern sicherzustellen.

Der Prozess der Vorbereitung der Injektionen und Infusionen bzw. die Applikation sind dezidiert festzulegen und zu dokumentieren. Eine Lagerung vorbereiteter Infusionen über 60 Minuten sowie die Mehrfachverwendung von Eindosen-Behältnissen ist rechtswidrig.

Laut Infektionsschutzgesetz ist der Stand des medizinischen Wissens einzuhalten. Dies gilt in der Regel, wenn die Empfehlungen der KRINKO erfüllt werden.
 
Siehe auch: www.aps-ev.de/hempfehlungen/ipav

Die Entsorgung der Bestandteile hat gemäß der Vorgaben zu erfolgen (durchstichsichere Behältnisse für Kanülen).

Ein Vorgehen bei Nadelstichverletzungen ist festzulegen und zu dokumentieren.

Sofern die Oberflächen im Behandlungsraum nicht zur Desinfektion geeignet sind (Oberflächenschäden/Materialunverträglichkeit), sind diese auszutauschen. Generell sind in meiner Erfahrung lackierte Holzmöbel weniger beständig gegenüber einer regelmäßigen Desinfektion. Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Bei weiteren spezifischen Fragen, melden Sie sich gern. Viele Grüße, Ihr Dr. Kramer


Anmerkung der Redaktion: Einen bereits auf Heilpraktiker zugeschnittenen Muster-Hygieneplan finden Sie im internen Mitgliederbereich in der Rubrik Hygiene.

 

Stand: 30.11.2023